
-
Allgemein- und Prozesspraxis
„Der gute Anwalt geht nicht zu Gericht“, wird mitunter geäußert. Dieser Satz bedarf folgender Differenzierung: Der gute Anwalt geht nicht zu Gericht, solange es nicht erforderlich ist. Wenn die Situation es aber erfordert, so ist eine effiziente Vertretung der vom Klienten anvertrauten Interessen in einem Zivilverfahren das höchste Gebot.
-
Immobilienrecht – Liegenschaftsverträge, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht
Gerade im Immobilienbereich zeigt sich die Komplexität des Rechts, so dass umfassende Beratung und Vertragserrichtung gefordert ist, ob es sich um einen Liegenschaftskauf, die Begründung von Wohnungseigentum, die Miet- oder Pachtvertragserrichtung, oder um die Abrechnung von Betriebskosten und Aufwendungen handelt, die Verwaltung von im Miteigentum stehenden Objekten, die Nutzung von Teilen eines Wohnungseigentumsobjekts oder von Mietobjekten und Entgeltfragen.
-
Gesellschaftsrecht einschließlich Stiftungsrecht
Zu diesem Tätigkeitsbereich zählen insbesondere die Betreuung von Gesellschaftsgründungen, Gesellschafterversammlungen, Gesellschaftsänderungen und Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, sollten einmal doch nicht alle Gesellschafter an einem Strang ziehen wollen. Bei Fragen der Wahl der Gesellschaftsform ist dem sinnvollen, ökonomischen und steueroptimalen Einsatz von Vereinen oder Personen- und Kapitalgesellschaften zur Zielerreichung Rechnung zu tragen. Der Einsatz von Privatstiftungen und deren Verwaltung erfolgt zur Erhaltung und zum dauerhaften zweckgebundenen Einsatz von Vermögen.
-
Erbrecht
(Ver-)Erben und Erben lassen. Dieses Thema bedarf auf Seiten des künftig Vererbenden der Konfontation mit der eigenen Endlichkeit und einer ausgewogenen konstruktiven Regelung und unter Umständen auch der Einsetzung eines Testamentvollstreckers, um Vermögenswerte gezielt einzelnen Erben und Vermächtnisnehmern zuzuweisen und Konflikte und langwierige Auseinandersetzungen bei den Erben zu vermeiden. Wenn es im Zusammenhang mit einer Verlassenschaftsabwicklung zu Auseinandersetzungen kommt, so ist problemorientierte Beratung und Vertretung gefragt.
-
Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht
Schäden treten, gerade im Straßenverkehr, immer wieder auf. Um für den Geschädigten Ersatz zu erlangen, ist oft eine vehemente und nachhaltige Rechtsdurchsetzung erforderlich.
-
MedienrechtDer Persönlichkeitsschutz des Einzelnen ist eine wichtige Aufgabe, die in einer immer komplexeren Medienlandschaft zunehmend zur Herausforderung wird.
|
|